Rürup-Rente: Zukunftsorientierte Altersvorsorge mit Steuervorteilen

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt.

Warum ist die Rürup-Rente wichtig?

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland.

Sie wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und ist besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener eine attraktive Möglichkeit, sich eine solide finanzielle Grundlage im Ruhestand zu schaffen.

  • Steuervorteile: Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich geltend gemacht werden. Dies macht sie besonders interessant für Gutverdiener, die ihre Steuerlast reduzieren möchten.
  • Sicherheit im Alter: Die Rürup-Rente bietet eine lebenslange Rente, die vor Altersarmut schützen kann, insbesondere für Selbstständige, die keine gesetzliche Rente erhalten.
  • Hinterbliebenenschutz: Optional kann eine Hinterbliebenenabsicherung integriert werden, um Partner oder Kinder im Todesfall abzusichern.

Grundsätzlich steht sie jedem offen.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Es gibt eine Einzahlungsphase (Beitragszahlung) und eine Auszahlungsphase (Rentenphase):

  • Beitragszahlung: Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig Beiträge in die Rürup-Rente ein. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar und können somit das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
  • Rentenphase: Im Rentenalter wird eine lebenslange Rente aus den eingezahlten Beiträgen ausgezahlt. Diese Rente ist steuerpflichtig, jedoch in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz belegt, da im Alter meistens ein geringeres Einkommen vorliegt.

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Vorteile

  • Steuervorteile: Beiträge können steuerlich abgesetzt werden.
  • Lebenslange Rente: Sichert eine lebenslange Auszahlung im Alter.
  • Unabhängigkeit von der gesetzlichen Rente: Besonders wichtig für Selbstständige.

Nachteile

  • Unflexibel: Einmal eingezahlte Beiträge können nicht mehr entnommen werden.
  • Unkündbar: Der Vertrag kann nicht gekündigt werden.
  • Nicht vererbbar: Das angesparte Geld ist nicht nur bis zu Ihrem Renteneintritt blockiert, es kann auch nicht vererbt werden.
  • Steuerpflichtige Rente: Die Auszahlung im Alter ist steuerpflichtig.
  • Beitragsgarantie: Es gibt keine Garantie für eine bestimmte Rendite.

Fragen und Antworten zur Rürup-Rente

Frage 01: Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?

Die Rürup-Rente steht vor allem Selbstständigen, Freiberuflern und Gutverdienern offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung unterversichert sind.

Generell kann Sie jedoch von jedem genutzt werden.

Frage 02: Wie hoch sind die steuerlichen Vorteile?

Die steuerliche Absetzbarkeit beträgt aktuell (Stand 2023) 100 Prozent der eingezahlten Beiträge bis 26528 Euro.

Der Vorteil ersteht im Kern dadurch, dass die Beiträge abgesetzt werden können, und die erhaltene Rentenzahl zwar versteuert werden muss, dann aber meist ein geringere Steuersatz zum tragen kommt.

Frage 03: Kann ich die Rürup-Rente vorzeitig kündigen?

Nein, in der Regel ist eine Kündigung nicht möglich.

Manche Versicherer bieten eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das hat den Nachteil, dass die unflexible Rürup-Rente, die Ihr Geld bis zum Renteneintritt blockiert) mit einer wichtigen Absicherung verknüpft wird.

Sie können Ihren Vertrag manchmal beitragsfrei stellen lassen, brauchen dann also keine weiteren Beiträge leisten. Natürlich wird dies die Rentenzahlung reduzieren.

Frage 04: Wie hoch ist die garantierte Rente im Alter?

Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen, dem vereinbarten Rentenbeginn und der aktuellen Lebenserwartung ab.

Eine feste Garantie gibt es ebenso wenig, wie eine Renditeaussage.

Frage 05: Was passiert mit dem angesparten Kapital, wenn ich sterbe?

Das in die Rurüp-Rente eingezahlte Kapital ist i.a. nicht vererbbar.

Je nach Vertrag kann eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart werden, die eine Auszahlung an Partner oder Kinder vorsieht. Dritte können nicht begünstigt werden.

Ansonsten fällt das angesparte Kapital an die Versicherungsgesellschaft.

Frage 06: Kann ich meine Rürup-Rente später vererben?

In der Regel nicht.

Je nach Vertrag kann eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart werden, die eine Auszahlung (einer monatlichen Leistung) an Partner oder Kinder vorsieht.

Dies kann jedoch die monatliche Rente reduzieren.

Dritte können nicht begünstigt werden.

Frage 07: Wie kann ich eine Rürup-Rente abschließen?

Sie können sich an verschiedene Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsmakler wenden, um eine Rürup-Rente abzuschließen, oder unseren kostenlosen Vergleich nutzen.

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